FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Sponsoring und Zuschüssen?
Eine Grenze zwischen Sponsoring und Zuschüssen zu ziehen ist in der Praxis nicht immer einfach. Am einfachsten ausgedrückt ist der Unterschied folgender:
Zuschüsse bestehen darin, Gelder für Projekte zu gewähren, ohne unbedingt eine Rendite zu suchen.
Mit dem Sponsoring soll die Beliebtheit der Nationallotterie gesteigert werden. Im Rahmen des Sponsorings geht es folglich um den Return, insbesondere in der Form kostenloser Eintrittskarten oder Vergünstigungen. Mit der Gewährung dieser kostenlosen oder günstigeren Eintrittskarten kann die Nationallotterie ihrer sozialen Aufgabe gerecht werden. Denn diese kommen meist benachteiligten Personen zugute, Personen, die sie sich sonst nicht leisten könnten. Auf diese Weise ermöglicht es die Nationallotterie, benachteiligten Schichten unserer Gesellschaft an Veranstaltungen teilzunehmen.
Kann eine Privatperson Zuschüsse erhalten?
Nein. Zuschüsse werden nur belgischen juristischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Personen gewährt, die keine Gewinnerzielung verfolgen.
Wie stellt man einen Antrag auf Zuschüsse? Gibt es ein Formular zum Ausfüllen?
Nein. Derzeit gibt es kein Formular zum Ausfüllen. Ihr Antrag auf Zuschüsse muss per datiertem und unterschriebenem Postschreiben an den geschäftsführenden Direktor der Nationallotterie, Rue Belliard 25-33 in 1040 Brüssel gerichtet werden. In ihm werden das Projekt erläutert, für das eine Subvention beantragt wird (Thema, Ort, Datum), die Ziele und das Zielpublikum definiert und aufgeführt:
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der vollständige Name der Vereinigung;
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die Adresse des Firmensitzes (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde, Telefon, E-Mail-Adresse);
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die Funktion des Unterzeichners der Vereinigung;
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der Name des Verantwortlichen des Projekts, für das eine Finanzierung beantragt wird.
Ihr Schreiben wird von einem kleinen Dossier begleitet, das enthält:
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eine Kopie der Satzung der Vereinigung samt Änderungen;
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eine Bescheinigung der Bank-ID (Originaldokument, vom Verantwortlichen der Bank unterschrieben, der den Namen der Vereinigung und die Nummer ihres Bankkontos aufführt);
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eine Kopie der letzten Bilanz;
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eine Kopie des letzten Tätigkeitsberichts;
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das voraussichtliche Budget des Projekts;
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einen Vorschlag für den „Return“ (Förderung des institutionellen Images der Nationallotterie). Der Antrag in Bezug auf die Organisation der Veranstaltungen oder Events muss spätestens sechs Monate vor dem Datum dieser Veranstaltung oder dieses Events abgeschickt werden.
Kann man einen Antrag per E-Mail stellen?
Nein. Um berücksichtigt zu werden muss der schriftliche Antrag unterschrieben und an den geschäftsführenden Direktor der Nationallotterie oder den für die Dienstaufsicht der Nationallotterie zuständigen Minister gerichtet werden.
Welches ist der Parcours eines Antrags?
Die Seiten 19 bis 23 der Zuschusscharta, die auf dieser Webseite heruntergeladen werden kann, informiert sehr transparent über den Parcours Ihres Antrags bis zur endgültigen Entscheidung.
Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wie wird der Zuschuss dann bezahlt?
Seite 24 der Zuschusscharta, die auf dieser Webseite heruntergeladen werden kann, informiert über die Zahlungs- und Kontrollmodalitäten des Zuschusses. Diese Modalitäten werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
Ich habe gerade einen Zuschussantrag abgeschickt. Wann werde ich wissen, ob ihm stattgegeben wird?
Ab der Entgegennahme Ihres Antrags erhalten Sie vom geschäftsführenden Direktor der Nationallotterie ein Schreiben mit einem Aktenzeichen, unter dem Ihr Antrag bei der Dienststelle für Zuschüsse registriert wurde.
Anhand dieser Nummer können Sie bei der Dienststelle für Zuschüsse Informationen über die Bearbeitung Ihres Dossiers erhalten:
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entweder per E-Mail an die Adresse „Stellen Sie Ihre Fragen“ auf unserer Webseite – Rubrik Zuschüsse,
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oder mit einem Schreiben an den geschäftsführenden Direktor der Nationallotterie, Rue Belliard 25-33 in 1040 Brüssel;
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oder aber auch telefonisch unter 02/238.46.13 – Dienststelle für Zuschüsse.
Außerdem kann die Dienststelle für Zuschüsse während der Prüfung Ihres Dossiers jederzeit Verbindung mit Ihnen aufnehmen.
Die endgültige Entscheidung wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt.
Meine VoG arbeitet im sozialen Bereich. Kann sie Zuschüsse bei der Nationallotterie beantragen?
Das föderale Budget für Zuschüsse stellt eine Rubrik bereit, um Projekte für die Bekämpfung der Armut und soziale Eingliederung zu fördern.
Diese Zuschüsse müssen zum physischen und/oder psychischen Wohle von Personen beitragen, die in Armut leben. Der Antrag auf Zuschüsse muss von einer VoG oder einem ÖSHZ gestellt werden.
Um mehr über die verschiedenen Arten der Investitionen zu erfahren, die bezuschusst werden können, bitten wir Sie, das vom FÖD Sozialeingliederung zusammen mit der Nationallotterie verfasste Dokument einzusehen, das auf der Webseite des FÖD an folgender Adresse zur Verfügung steht: http://www.mi-is.be/FR/Themes/AB/Demandes%20lutte%20contre%20la%20pauvreté.pdf
Wir haben Zuschüsse erhalten und wollen Ihr Logo auf unseren Veröffentlichungen anbringen. Können wir es von Ihrer Webseite nehmen?
Nein. Um Logos von der Nationallotterie zu erhalten bitten wir Sie, sich mit der Dienststelle für Zuschüsse in Verbindung zu setzen, unter Angabe des Namens der begünstigten Vereinigung und des Aktenzeichens (angegeben auf jedem Schreiben der Nationallotterie oder des zuständigen Ministers unter = SUB/…).
Mir gelingt es nicht, die Zuschusscharta herunterzuladen. Kann ich sie per Post erhalten?
Selbstverständlich. Schreiben Sie uns Ihre Postanschrift in der Rubrik „Stellen Sie Ihre Fragen“, und die Charta wird Ihnen direkt zugeschickt.
Ich habe andere Fragen. Wem kann ich sie stellen?
Die Dienststelle für Zuschüsse der Nationallotterie steht zu Ihrer Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Sie können per E-Mail in der Rubrik „Stellen Sie Ihre Fragen“ auf der Webseite oder telefonisch unter 02/238.46.13 Kontakt mit ihr aufnehmen.