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Verteilung


VERTEILUNG DER ZUSCHÜSSE

 

Die Einnahmen der Nationallotterie stammen aus der Gesellschaft. Ein Großteil dieser Erträge fließt über Projekte, die das Interesse und das Engagement aller Spieler wecken, wieder in die Gesellschaft zurück. So werden die Subventionen einem großen Spektrum von Sektoren gewährt, wie der humanitären, sozialen, sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Hilfe, die das nationale Prestige fördern.

 

Die Gesamtheit dieser Subsidien der Nationallotterie macht sie zweifellos zum „Ersten Mäzen Belgiens“, ein vornehmer Titel, auf den das Unternehmen sehr stolz ist!

 

Gemäß dem Gesetz vom 19. April 2002 zur Rationalisierung des Betriebs und der Leitung der Nationallotterie bestimmt der König jedes Jahr den Subventionsverteilungsplan der Nationallotterie in der Form eines Königlichen Erlasses, der auf Empfehlung des für die Nationale Lotterie zuständigen Ministers festlegt wird.

Die Subventionsverteilung der Nationallotterie im Jahre 2011

Der Königliche Erlass vom 28. Juli 2011 (Belgischer Staatsanzeiger vom 5. August 2011) legt den provisorischen Verteilungsplan der Zuschüsse für das Dienstjahr 2011 der Nationallotterie fest. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse 2011 wurde auf € 225.300.000 geschätzt.

 

Dieses Budget wird folgendermaßen verteilt: 27,44% (also € 61.822.320) gehen an die drei Gemeinschaften des Landes und 72,56% (also € 163.477.680) an Angelegenheiten, die unter die Zuständigkeit der föderalen Regierung fallen.

 

DIE DOTATIONEN AN DIE GEMEINSCHAFTEN

 

27,44%, also € 61.822.320, werden unter den drei Gemeinschaften des Landes verteilt (unter Anwendung von Artikel 62bis des Sondergesetztes vom 16. Januar 1989 zur Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen, ergänzt von Artikel 41 des Sondergesetztes vom 13. Juli 2001 zur Refinanzierung der Gemeinschaften und Erweiterung der Steuerhoheit der Regionen), das bedeutet:

  • € 521.039 für die Deutschsprachige Gemeinschaft,

  • € 36.752.717 für die Flämische Gemeinschaft,

  • € 24.548.564 für die Französische Gemeinschaft,

 

um zahlreiche Vereinigungen zu bezuschussen, die in Bereichen tätig sind, die der Zuständigkeit der Gemeinschaften unterliegen: die Bereiche Kultur, Wissenschaft und Sport, Säuglings- und Jugendhilfe, Unterstützung von Wohnheimen, Personen mit einer Behinderung, Sonderschulen, Fremdenverkehr, Umweltschutz und Förderung des regionalen oder gemeinschaftlichen Prestiges.

 

Zuschussanträge bezüglich dieser gemeinschaftlichen Angelegenheiten müssen somit direkt bei diesen drei Gemeinschaften eingereicht werden (siehe Rubrik „Antrag auf Zuschüsse“).

DAS DER FÖDERALEN REGIERUNG VORBEHALTENE BUDGET

 

72,56%, also € 163.477.680, sind denjenigen Angelegenheiten vorbehalten, für die die föderale Regierung zuständig ist, sie werden folgendermaßen verteilt:

  • Direkt dem Gesetz unterstellte föderale Angelegenheiten: 91.420.000 €

  • Spezifische Dotationen: 29.349.742 €

  • Zuschüsse unter der Schirmherrschaft der föderalen Regierung: 15.378.280 €

  • Renovierungs- und Restaurierungsprojekte: 11.686.000 €

  • Gesellschaftliche Beteiligung: 4.053.000 €

  • Veranstaltungen: 1.750.000 €

  • Nationales Renommee: 8.728.245 €

  • Außergewöhnliche Vorratsbeschaffung : 112.413 €

  • Millenniumsziele: 1.000.000 €

 

Die gewährten Zuschüsse zulasten dieser verschiedenen Rubriken decken breit gefächerte Aktivitäten im humanitären, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Bereich ab; das nationale Kulturerbe …

 

Alle diese Zuschüsse machen die Nationallotterie zweifellos zum größten Mäzen Belgiens.

 

Zuschussanträge, die sich auf föderale Angelegenheiten beziehen, müssen direkt bei der Nationallotterie eingereicht werden (siehe Rubrik „Antrag auf Zuschüsse“).

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