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Bitten wir Sie für jede Verarbeitung um Ihre Zustimmung?

5.1. In welchen Fällen benötigen wir Ihre Zustimmung?

Wir bitten stets um Ihre Zustimmung, damit wir persönliche Nachrichten mit möglicherweise kommerziellen Informationen an Sie senden dürfen. Wenn Sie zum Beispiel ein Konto bei der Nationallotterie oder bei scooore.be anlegen, können Sie sofort zustimmen, dass Sie informiert werden. So bleiben Sie auf dem Laufenden über Neuigkeiten, Jackpots, exklusive Angebote und Aktionen der Nationallotterie.

Sie möchten Ihre E-Mail-Einstellungen ändern? Dies können Sie über Ihr Nationallotterie-Konto oder über den Link am Ende jeder E-Mail, die Sie von uns erhalten, tun.

Möchten Sie per Dauerteilnahme spielen? Dann müssen Sie auf dem Anmeldeformular auch Ihr Einverständnis erteilen, über Angebote und Vorteile der Nationallotterie informiert zu werden.

5.2 In welchen Fällen ist es nicht erforderlich, Ihre Zustimmung einzuholen?

Auch wenn wir uns nicht auf eine Einwilligung stützen, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich rechtmäßig verarbeitet. Das bedeutet, dass wir Daten nur verarbeiten, wenn wir eine entsprechende Rechtsgrundlage haben.

Zusammenfassend können Sie sich darauf verlassen, dass wir, sofern wir nicht über Ihre Zustimmung verfügen, Ihre personenbezogenen Daten nur in den folgenden Fällen verwenden oder verarbeiten werden:

  • Ihre Daten sind erforderlich, um einen Vertrag zu erfüllen, den Sie mit uns geschlossen haben. Oder um die notwendigen Schritte zu unternehmen, einen solchen Vertrag abzuschließen. Zum Beispiel: Damit Sie auf unserer Website oder scooore.be mitspielen können (siehe Punkt 4.1).
  • Die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um unsere berechtigten Interessen zu vertreten, sofern dies Ihre Interessen und Rechte aufwiegt. Dies gilt auch für die Verarbeitung Ihrer Daten, um als Unternehmen funktionieren zu können (siehe Punkt 4.4).
  • Wir sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten zu verarbeiten und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten (siehe Punkt 4.3).