Fremdausschluss für Online-Glücksspiele
Eine gerichtlich bestellte Person (wie ein vorläufiger Verwalter) oder eine andere Person mit einem berechtigten Interesse (wie ein Angehöriger) hat die Möglichkeit, bei der Nationallotterie zu beantragen, einer anderen Person den Zugang zu den Online-Spielen der Nationallotterie zu untersagen.
Diese Maßnahme betrifft ausschließlich Online-Lotteriespiele. Sie gilt somit nicht für Spiele, die in stationären Verkaufsstellen angeboten werden.
Das Verfahren hängt von der jeweiligen Eigenschaft des Antragstellers ab. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
-
Gerichtlich bestellte Person
-
Interesse habende Person
Sie können Ihren Antrag zusammen mit einer Kopie der Gerichtsentscheidung per E-Mail an exclusion@loterie-nationale.be oder per Post an die folgende Adresse senden:
Nationallotterie
Zu Händen von geschäftsführender Direktor
Rue Belliard 25–33
1040 Brüssel
Der Ausschluss kann aufgehoben werden, wenn die Schutzmaßnahme beendet ist. Die von dieser Maßnahme betroffene Person kann einen begründeten schriftlichen Antrag an die oben genannten Adressen senden. Dieser Antrag muss die das Ende der Maßnahme feststellenden Dokumente enthalten.
Bei Fragen senden Sie eine E-Mail an exclusion@loterie-nationale.be
Sie können Ihren Antrag per E-Mail an exclusion@loterie-nationale.be oder per Post an die folgende Adresse senden:
Nationallotterie
Zu Händen von geschäftsführender Direktor
Rue Belliard 25–33
1040 Brüssel
Die Nationallotterie wird die Person, für die Sie einen Antrag stellen, darüber informieren und diese Person erhält die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Sofern Sie nicht begründet dagegen Einspruch erheben, wird Ihre Identität der betreffenden Person mitgeteilt. Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen.
Der beantragte Ausschluss dauert mindestens ein Jahr (in manchen Fällen kann diese Frist auf sechs Monate verkürzt werden). Nach Ablauf dieser Frist kann die ausgeschlossene Person die Beendigung des Ausschlusses beantragen, indem sie eine E-Mail oder einen Brief mit einer Begründung an die oben aufgeführten Adressen sendet.
Bei Fragen senden Sie eine E-Mail an exclusion@loterie-nationale.be