Bisher wurden Anträge für Tombolas (die in mehr als einer Provinz veröffentlicht werden) beim FÖD Inneres eingereicht.
Dies ändert sich jedoch ab sofort. Entsprechende Anträge müssen nunmehr bei der Nationallotterie eingereicht werden.
Die Abgeordnetenkammer hat dazu am 21/04/2022. einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.
Der Minister beauftragt mit der Nationallotterie bleibt zuständig, die Nationallotterie übernimmt jedoch die Bearbeitung der Antragsformulare.
Eine Tombola ist erst ab dem Datum der Genehmigung des Antrags (durch königlichen Erlass) zulässig. Eine Tombolagenehmigung ist maximal 12 Monate gültig.
Jeder, der eine Tombola veranstalten möchte, benötigt eine Genehmigung.
Eine Genehmigung kann unter tombolas@nationallotterie.be beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur juristische Personen in Betracht kommen. Ein Antrag einer Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit wird abgelehnt. Das Ziel muss uneigennützig sein. Tombolas mit gewerblicher Absicht können keine Genehmigung erhalten.
Wer kommt in Betracht?*
* Für jede Organisation ohne Gewinnzweck gilt, dass sie seit mindestens fünf Jahren bestehen muss.
* Die Gewinne der Organisation müssen vollständig für einen uneigennützigen Zweck verwendet werden.
Die Tombola kann in Zusammenarbeit mit Handelspartnern organisiert werden, die bei der gemeinnützigen Organisation gekaufte Tombolalose kostenlos anbieten.
Für die Erteilung einer Genehmigung müssen folgende Unterlagen bzw. Informationen vorgelegt werden:
Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb von 13 Wochen nach Eingang. Dies ist die gesamte Bearbeitungszeit, die es uns ermöglicht, die Genehmigung bei der föderalen Regierung zu beantragen und diese auszugsweise im belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen. Hinweis: Fehlende Angaben führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags.
Es muss eine detaillierte Bilanz auf der Grundlage einer ordnungsgemäß geführten Buchhaltung erstellt werden. Diese beinhaltet: