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Nutzungsbedingungen


A.  Konsultation von www.nationallotterie.be und allgemeiner Zugang zur Website 

1. Identifikation des Eigentümers der Website

Der verantwortliche Herausgeber, Administrator und Eigentümer dieser Website ist die Nationallotterie, eine Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts, gegründet laut Gesetz vom 19. April 2002 zur Rationalisierung des Betriebs und zur Verwaltung der Nationallotterie, mit Firmensitz Belliardstraat 25-33 in 1040 ETTERBEEK (BRÜSSEL), Unternehmensnummer USt. BE 0223967357, eingetragen im Rechtspersonenregister von BRÜSSEL, rechtlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, im folgenden „Nationallotterie“ genannt. 

2. Definitionen

„Website“: die Website www.nationallotterie.be, einschließlich der Webseiten der Nationallotterie, auf denen das Spielangebot verfügbar ist, sowie alle anderen Kanäle, über die die Nationallotterie das Spielangebot mittels Dienstleistungen der Informationsgesellschaft zur Verfügung stellt;  

„Nutzer“: ein Besucher der o. g. Website, der sich dort gegebenenfalls mittels eines ihm zur Verfügung gestellten Formulars registrieren oder ein Spielkonto anlegen kann.   

„Daten der Nationallotterie“ oder „Daten“: alles, was auf der Website erscheint, unter anderen Fließtexten, Hyperlinks, Zitaten, numerischen Daten, Slogans, Erwähnungen, Datenbanken, Diagrammen, Statistiken, Fotos, Bildern, Porträts, Illustrationen, Zeichnungen, Logos, Bildmarken, Wortmarken, Tönen, Filmen, Zeichentrickserien, Reproduktionen, Ideen, Konzepten usw.   

„Allgemeine Bedingungen“: die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website  www.nationallotterie.be, beinhaltend:

  • die Regeln für die Konsultation von www.nationallotterie.be und den allgemeinen Zugriff auf die Website, 
  • die Regeln des Nationallotterie-Clubs,
  • die allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen oder die geltenden Regeln für das Spielangebot   

als Ergänzung zu den anderen bereits geltenden Bestimmungen (z. B. Verordnungsbestimmungen, Nutzungsbedingungen usw.);  

„Allgemeine Verkaufsbedingungen“: Die geltenden Regeln über das Spielangebot als Ergänzung zu den anderen bereits geltenden Bestimmungen (z. B. Verordnungsbestimmungen, Nutzungsbedingungen usw.);   

„Spielerkandidat“: Jede Person, die den Registrierungsprozess für einen möglichen Zugang zum interaktiven Spielsystem der Nationallotterie durchläuft;  

„Spieler“: Eine von der Nationallotterie registrierte natürliche Person, die die Allgemeinen Bedingungen und die Spielregeln zur Kenntnis genommen hat, sie akzeptiert und als solche das Spielangebot auf der Website in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen und den Verordnungsbestimmungen nutzen kann;   

„Spielkonto“: Auch „Spielerkonto“, das elektronische Konto des Spielers, auf dem der gespielte Wert gehalten wird und von dem aus der Spieler das Spielangebot in Anspruch nehmen kann; 

 „Nationallotterie-Club“ oder „Vorteilsprogramm“: kostenloses Vorteilsprogramm angeboten von der Nationallotterie, zu dem auf jeden Fall die Spieler gehören, die Inhaber eines Spielkontos sind, und zu dem auch alle natürlichen Personen gehören, die sich bei der Nationallotterie registriert haben, um von diesen Vorteilen zu profitieren, und denen die Nationallotterie kostenlose Vorteile in Bezug auf die Nationallotterie und ihre Produkte anbietet, insbesondere Gewinnspiele, Geschenkgutscheine, Rabatte, Einladungen usw.   

„Spielwert“: Der elektronische Geldwert, der auf dem Spielkonto des Spielers hinterlegt und ausschließlich für die Nutzung im Rahmen des Spielangebots bestimmt ist (sofern das Guthaben zum Spielen ausreicht und kein Spiellimit erreicht wurde);

„Verfügbarer Saldo“: Der Spielwert, der vom Spieler frei verwendet werden kann, um Spielteilnahmen zu bekommen, d. h. der Spielwert abzüglich des gesperrten Saldos;  

„Gesperrter Saldo“: Der Spielwert, der für die Ausführung verschiedener Transaktionen (z. B. Spielteilnahmen, Überweisungen auf Bankkonto) automatisch einbehalten oder reserviert wird;  

„Eingezahlter Einsatzsaldo“: Der Spielwert, der vom Spieler auf das Spielkonto hochgeladen wurde und eingesetzt werden kann, d. h. der Spielwert abzüglich des Gewinnsaldos und des Gesperrten Saldos;  

„Gewinnsaldo“: Der Gesamtbetrag des nicht gesperrten Spielwerts, der durch die Gewinne aus der Nutzung des Spielangebots gebildet wird, d. h. der Spielwert abzüglich des eingezahlten Einsatzsaldos und des gesperrten Saldos;  

„Spielangebot“: Die Gesamtheit der interaktiven Dienstleistungen der Nationallotterie, die der Spieler nutzen kann, ohne gleichzeitig physisch bei der Nationallotterie (oder einer ihrer Verkäufern) anwesend zu sein, und die es ihm ermöglichen, Produkte der Nationallotterie aus der Distanz über das Internet zu erwerben;   

„Anzeige“: Eine Anzeige bei den zuständigen Behörden und Justizbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft usw.), wobei die Nationallotterie als Nebenkläger auftreten kann;  

„Gesetz über das Nationalregister”: Das Gesetz vom 8. August 1983 zur Regelung eines Nationalen Registers natürlicher Personen sowie alle Aktualisierungen und Änderungen desselben;  

„Wirtschaftsgesetzbuch“: Das Wirtschaftsgesetzbuch vom 28.03.2013 sowie alle seine Aktualisierungen und Änderungen; 

3. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Website und alle auf der Website durchgeführten Transaktionen, einschließlich des Online-Verkaufs von Lotteriespielen. Jeder Nutzer, der auf die Website zugreift, auf ihr surft, Informationen abruft und Lotteriespiele auf ihr kauft, akzeptiert diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen uneingeschränkt.   

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind auf der Website jederzeit zugänglich. Es steht den Nutzern frei, eine Kopie der Nutzungsbedingungen auszudrucken und aufzubewahren. Diese Nutzungsbedingungen werden auf Niederländisch, Französisch und Deutsch angeboten. Keine dieser drei Versionen hat Vorrang vor den anderen. Jede Nutzung dieser Website der Nationallotterie setzt die Kenntnis und Annahme der derzeitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Nutzer voraus. 

4. Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten

Die Nationallotterie handelt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung über die Verarbeitung und den Schutz von personenbezogenen Daten. Weitere Informationen hierzu, einschließlich Ihrer Rechte als Nutzer, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (FR).

5. Informationen über Cookies 

Auf der Website werden auch Cookies (und ähnliche Technologien) verwendet.   

Die Cookiepolitik und die Cookie-Einstellungen können hier eingesehen werden.

Jeder Nutzer kann entweder alle Cookies akzeptieren oder über die Ad-hoc-Einstellungen seines Internetbrowsers oder der Website alle Cookies ablehnen und anonym auf der Internetseite surfen oder die Cookies über die Einstellungen der Website steuern.  Wenn der Nutzer als Spieler verbunden ist, kann er nicht anonym surfen. Für einen anonymen Nutzer ist der Besuch der Website jedoch weniger komfortabel.  

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die im Internet-Browser des Computers eines Nutzers gespeichert wird, wenn dieser auf eine Website zugreift. Die meisten Websites verwenden Cookies, um zu funktionieren und das Nutzererlebnis zu verbessern. Darüber hinaus bieten Cookies die Möglichkeit, Präferenzen zu speichern, entweder während eines Besuchs auf einer Website oder im Hinblick auf einen späteren Besuch. Im Grunde können Cookies als Speicher einer Website betrachtet werden. Cookies werden auf der Festplatte des Rechners des Nutzers für höchstens zwölf Monate gespeichert. Über die Cookies, die auf der Website verwendet werden, kann ein Nutzer nicht als Person identifiziert werden.  

Schließlich können die Daten in Bezug auf diese Cookies nicht mit einem Namen oder einem Vornamen in Verbindung gebracht werden, da sie keine Informationen persönlicher Natur enthalten. Es wird nur die IP-Adresse eines Nutzers erkannt, da die Cookies damit verbunden sind. Die Nationallotterie ist bestrebt, die Cookie-Präferenzen zu respektieren. Diese Präferenzen können durch Anklicken des entsprechenden Links geäußert werden. Trotzdem kann es vorkommen, dass ein „unerwünschter“ Cookie verwendet wird. 
Aus Sicherheitsgründen ist es daher ratsam, über die „Hilfe“-Funktion die Cookie-Einstellungen des Internet-Browsers zu ändern.  

Weitere Informationen zu den Rechten von Internetnutzern finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie. Weitere Details zu Cookies selbst finden Sie unter www.allaboutcookies.org 

Wenn Cookies akzeptiert wurden, kann die Nationallotterie bestimmte gesammelte Daten (bei denen es sich um anonyme Daten handelt) verwenden, um gezielte Werbebotschaften auf ihrer Website, auf den Websites von Dritten oder in sozialen Medien anzuzeigen oder anzeigen zu lassen. Die Nationallotterie kann unter keinen Umständen für direkte, indirekte oder zufällige Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch den Missbrauch von Daten durch ihre direkten Partner entstehen. 

6. Rechte des geistigen Eigentums

Die Nationallotterie ist Eigentümer der geistigen Rechte oder Inhaber der Nutzungsrechte an allen Hervorbringungen, die von der Website stammen oder auf ihr vorhanden sind. Im weiteren Sinne gilt dieser Schutz für alles auf der Website, d. h. für die „Daten der Nationallotterie“ oder „Daten“, wie oben definiert.  Die Rechte in Bezug auf die Daten werden von der Nationallotterie verwaltet. Die Nationallotterie ist berechtigt, die Daten jederzeit einseitig zu ändern, ändern zu lassen oder zu entfernen. Eine solche Handlung kann in keiner Weise als Fehler angesehen werden und stellt keinen Präzedenzfall dar. Ein Nutzer hat eine strikte Nutzungslizenz für die Daten nur im Rahmen der normalen Nutzung der Website auf einem Computer und nur für private Zwecke.     

Es ist dem Nutzer untersagt, die Daten ohne ausdrückliche Genehmigung der Nationallotterie und gegebenenfalls des ursprünglichen Inhabers der geistigen Eigentumsrechte für andere Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu verbreiten, anzupassen, zu transformieren, zu übersetzen usw. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Nationallotterie darf ein Nutzer auch nicht einen Hyperlink einfügen, um auf die Website zu verweisen, oder einen „Deep Link“ d. h., wenn die Website sichtbar in eine andere Website eingebunden würde. Der Nutzer hält die Nationallotterie schadlos und entschädigt sie für jede vom Nutzer begangene oder angeregte Verletzung der Rechte der Nationallotterie oder der Rechte Dritter. Dazu können das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Rechte an Datenbanken, Patentrechte, die Rechte einer abgebildeten Person, die Verbreitung ihres Porträts zu verbieten, usw. gehören. Die Nationallotterie kann keinesfalls für Daten verantwortlich gemacht werden, die nicht mit irgendwelche Verordnungsbestimmung übereinstimmen. Übrigens müssen der Sprachgebrauch und die Wortwahl auf der Website und in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zwingend mit der Wortwahl und dem Sprachgebrauch in den Verordnungsbestimmungen übereinstimmen. Sobald ein Nutzer vermutet, dass sich ein Fehler oder eine Ungenauigkeit in die Daten eingeschlichen hat, muss er die Nationallotterie informieren. Daraufhin führt die Nationallotterie eine gründliche Untersuchung durch. Die Nationallotterie ist zugänglich u.a. über die folgende Verknüpfung (FR).

7. Haftung

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind rein informativ und indikativ. Die betreffenden Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information über die Produkte der Nationallotterie.    

Das Ergebnis jeder von der Nationallotterie organisierten Ziehung, das auf dieser Website veröffentlicht wird, wird vorbehaltlich der Übereinstimmung zwischen einerseits diesem auf dieser Website veröffentlichten Ergebnis und andererseits dem offiziellen, formellen Ergebnis der betreffenden Ziehung mitgeteilt, das im Bericht des Gerichtsvollziehers, der die Ziehung kontrolliert hat, enthalten ist.  

Die Nationallotterie setzt alle erforderlichen personellen und technischen Ressourcen ein, um die größtmögliche Qualität dieser Website zu gewährleisten. Die Nationallotterie unternimmt auch alle zumutbaren Anstrengungen, um diese Website auf dem neuesten Stand zu halten und unrichtige Daten zu vermeiden. Andererseits sollten die sich schnell ändernden Gesetze und Vorschriften und Informationen im allgemeinen sowie die der elektronischen Kommunikation im allgemeinen innewohnenden Risiken berücksichtigt werden, die zu Verzögerungen, Lücken und anderen Ungenauigkeiten bei den auf dieser Website veröffentlichten Daten führen können. Daher kann die Nationallotterie nicht garantieren, dass die Daten zu jeder Zeit vollständig, genau, aktuell und frei von Verzerrungen sind.    

Folglich lehnt die Nationallotterie jede Verantwortung für Fehler, Unrichtigkeiten, Lücken, Ungenauigkeiten oder Verzerrungen in Bezug auf die auf dieser Website veröffentlichten Informationen ab. Darüber hinaus kann die Nationallotterie in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch die Nutzung oder Konsultation von Daten auf dieser Website entstehen könnten. Wenn ein Nutzer dieser Website der Meinung ist, dass er sich mit dem Vorstehenden nicht einverstanden erklären kann, bittet die Nationallotterie ihn, diese Website nicht zu benutzen. Wenn ein Nutzer einen Fehler oder eine Abweichung auf dieser Website bemerkt, bittet die Nationallotterie ihn, sie so schnell wie möglich darüber zu informieren. 

8. Erstatten einer Anzeige durch die Nationallotterie

Gegen jeden (mutmaßlichen) Versuch, die Website, das Netzwerk, die Datenbanken, die Daten selbst, die Software und/oder die Hardware auf unzulässige Weise zu verändern, zu beschädigen, zu missbrauchen oder zu zerstören, kann bei den zuständigen Behörden und Gerichten (Polizei, Staatsanwaltschaft usw.) Anzeige erstattet werden. Die Nationallotterie wird immer als Nebenkläger auftreten. 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

§1. Mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Bedingungen erkennt der Nutzer unwiderruflich an, diese gelesen zu haben und deren Gültigkeit zu akzeptieren. Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen, die die Rechte und Pflichten des Spielers betreffen, werden ihm stets zur Kenntnisnahme und Annahme angeboten.  

§2. Auf die Allgemeinen Bedingungen findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung.  

§3. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Spielangebot, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Website ist ausschließlich der Richter des Gerichtsbezirks am Hauptsitz der Nationallotterie zuständig.  

§4. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Für jede als nichtig oder außer Kraft erklärte Bestimmung wird der tatsächliche Wille der Parteien gemäß dem belgischen Zivilrecht ermittelt.  

B.  Regeln des Nationallotterie-Clubs 

1. Einführung

Der Nationallotterie-Club (im folgenden „der Club“) ist das Vorteilsprogramm der Nationallotterie AG des öffentlichen Rechts, Belliardstraat 25-33, 1040 Brüssel, BE. 0223.967.357 RJP Brüssel.   

Auch wenn Sie kein Spielkonto bei der Nationallotterie haben, können Sie die Vorteile des Nationallotterie-Clubs genießen.  

Jeder Inhaber eines Spielkontos ist automatisch Mitglied im Nationallotterie-Club.  

Als Mitglied dieses Clubs können Sie sich dann auf angenehme Überraschungen freuen: kostenlose Rubbellose, Rabatte, exklusive Einladungen, einzigartige Wettbewerbe, die Ihnen unvergessliche Erlebnisse bescheren.  

Per E-Mail, über die Website, die App oder per Brief werden die Mitglieder des Clubs regelmäßig mit außergewöhnlichen Vorteilen, exklusiven Wettbewerben oder erfreulichen Aktionen von unterschiedlichem Wert überrascht.  

Die zuerkannten Vorteilen sind in keinem Fall an das Spielverhalten der Spieler gebunden. Jeder hat die gleiche Chance, Vorteile zu erhalten oder zu gewinnen.   

Den Clubmitgliedern können verschiedene Dienste und Funktionalitäten angeboten werden wie die Möglichkeit, ein Spielschein im voraus vorzubereiten oder sein Lieblingsschein zu registrieren.  Die Nationallotterie ist nicht verpflichtet, diese Dienste und Funktionalitäten ständig anzubieten und kann sie jederzeit ohne Kündigung einstellen. 

2. Mitgliedschaft

2.1. Wer kann sich registrieren? 

Jeder, der über 18 Jahre alt ist und in Belgien wohnt, kann sich registrieren. Maximal eine Teilnahme pro Person. Die Registrierung ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Man braucht auch kein Kunde der Nationallotterie zu sein. Um an bestimmten Wettbewerben teilzunehmen und bestimmte Vorteile zu genießen, ist jedoch ein Spielkonto der Nationallotterie benötigt .  

2.2. Wie erstellt man ein Konto bei der Nationallotterie? 

2.2.1. Registrieren via www.nationallotterie.be

Sie können ein Konto bei der Nationallotterie erstellen auf www.nationallotterie.be.  

2.2.2. Registrieren über ein Anmeldeformular 

Dieses Formular ist in den teilnehmenden Verkaufsstellen der Nationallotterie und gelegentlich bei von der Nationallotterie unterstützten Veranstaltungen erhältlich. Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post zurück, eine Freimachung ist nicht erforderlich, oder lassen Sie es in einem teilnehmenden Verkaufsstelle einscannen. 

3. Gültige Registrierung

Bitte füllen Sie die geforderten Informationen korrekt aus. Wenn Sie sich online registrieren, erhalten Sie eine Aktivierungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registrierung. Es ist wichtig, dass Sie den Link anklicken. Erst danach ist Ihre Mitgliedschaft gültig. Wenn Sie sich über ein Anmeldeformular angemeldet haben, ist Ihre Unterschrift erforderlich. In beiden Fällen muss der Antragsteller ein Login und ein Passwort auf der Website erstellen. 

4. Vorteile des Nationallotterie-Clubs

4.1. Nach der Registrierung

Clubmitglieder können über die Website www.nationallotterie.be an exklusiven Wettbewerben teilnehmen und sich über neue Aktionen und Vorteile auf dem laufenden halten.  

4.2. Einlösen von Geschenkgutscheinen  

In der Kommunikation, die Sie von uns erhalten, beziehen wir uns auf die Verkaufsstelle, die Sie bei Ihrer Registrierung (oder später) als Ihre bevorzugte Verkaufsstelle angegeben haben. Aber im Prinzip können Sie jeden Geschenkgutschein (mit Barcode) in jeder teilnehmenden Verkaufsstelle der Nationallotterie einlösen, mit Ausnahme einiger spezieller Aktionen.  

Gehen Sie also zu einer teilnehmenden Verkaufsstelle und bringen Sie Ihren Gutschein oder Ihre Mitgliedskarte (mit Barcode) mit. Der Validierungscode ist nur für eine Teilnahme gültig und kann nicht kombiniert werden. Der Scheck ist ohne einen Validierungscode nicht gültig. Der Wert ist auch nicht in Bargeld umwandelbar. Der Geschenkgutschein verfällt nach der Gültigkeitsdauer. Die Aktionen sind nur in den teilnehmenden Verkaufsstellen der Nationallotterie gültig und nur solange der Vorrat reicht. In bestimmten Fällen können die Geschenkgutscheine auch direkt in Ihrem Spielkonto eingelöst werden. 

5. Teilnehmende Verkaufsstellen

Fast alle Annahmestellen der Nationallotterie nehmen an dem Vorteilsprogramm der Nationallotterie teil. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Verkaufsstelle nicht aktiv teilnehmen kann. Weitere Informationen finden Sie auf www.nationallotterie.be. 

6. Persönliche Daten und Vorteilsprogramm

Jeder, der sich auf www.nationallotterie.be oder über ein Formular bei dem Club registriert, erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Geschlecht, Nachname, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Postleitzahl und Ort sowie evtl. die bevorzugte Verkaufsstelle) so lange wie nötig für mit dem Vorteilsprogramm der Nationallotterie zusammenhängende Angelegenheiten aufbewahrt werden:  

  • Ankündigung von Rabatten und Werbeaktionen 
  • Einladungen und Anreize 
  • Exklusive Wettbewerbe 
  • Kommunikation über die Aktionen und Vorteile der Nationallotterie Club  
  • Surveys 
  • …   

Wenn Sie bei der Registrierung das entsprechende Feld angekreuzt haben, erhalten Sie auch Mitteilungen der Nationallotterie über Neuigkeiten, Aktionen und Werbeaktionen per E-Mail oder Brief.  

Ein Mitglied des Clubs hat jederzeit das Recht, kostenlos:  

  • Zugang und Einsicht in seine persönlichen Daten zu erhalten; 
  • Änderungen seiner persönlichen Daten vornehmen zu lassen; 
  • der Aufbewahrung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke des Direktmarketings zu widersetzen.  

Dazu kann man an privacy@nationale-loterij.be schreiben oder sich in seinem Spielkonto bei der Nationallotterie auf www.nationallotterie.be anmelden.  

Mitglieder, die ihre Zustimmung zum Erhalt von Direktmarketing-Nachrichten gegeben haben, haben außerdem die Möglichkeit, mit jeder erhaltenen E-Mail mitzuteilen dass sie solcher Nachrichten -nicht mehr erhalten möchten.  

Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Stelle ist die Nationallotterie AG des öffentlichen Rechts, Belliardstraat 25-33, 1040 Brüssel.  

Das Clubmitglied erklärt, dass alle von ihm im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten richtig sind.   

Das Mitglied erklärt, dass es keine Identitätsangaben erfunden, geliehen, missbraucht oder gefälscht hat, um registriert werden zu können.   

Nach der Registrierung wird das Mitglied jede Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitteilen.  

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von der Nationallotterie oder einer dritten Partei, die in ihrem Namen handelt, überprüft werden können. Der Inhaber eines Spielkontos erklärt, dass eine solche Kontrolle kein Eingriff in seine/ihre Privatsphäre darstellt. Jeder mutmaßliche Versuch eines Identitätsbetrugs kann zu einer Anzeige der Nationallotterie bei den zuständigen Behörden führen.  

Jeder Nutzer trägt selbst die (Telekommunikations-)Kosten für die Nutzung der Website und die Kommunikation mit der Nationallotterie.  

Die Nationallotterie sammelt die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Vorteilsprogramms ausschließlich für ihren eigenen Gebrauch. Folglich verpflichtet sich die Nationallotterie, die personenbezogenen Daten der Mitglieder nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen, damit diese Dritten die betreffenden Daten zu kommerziellen Zwecken nutzen können. 

7. Zuständigkeiten

Im Fall von Missbrauch, nachgewiesenem Betrug oder Betrugsverdacht behält sich die Nationallotterie formell das Recht vor, das betreffende Mitglied (bzw. die betreffenden Mitglieder) aus dem Nationallotterie-Club auszuschließen. Darüber hinaus erfolgt dieser Ausschluss unbeschadet aller anderen Rechte der Nationallotterie, von dem betreffenden Mitglied (bzw. von den betreffenden Mitgliedern) vollständigen Schadenersatz zu fordern. 

Die Nationallotterie kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Preis (Geschenkgutschein usw.) während des Postversands verlorengeht. Wenn ein Preis nicht an seinem Bestimmungsort ankommt (falsche Adresse, Adressat ist umgezogen, das Mitglied reagiert nicht auf die Gewinnankündigung usw.) oder wenn ein Mitglied des Clubs nicht auf eine Anfrage der Nationallotterie nach zusätzlichen Informationen reagiert, wird eine Nachricht an die vom betreffenden Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesandt. In dieser Nachricht wird eine Frist von einer Woche gesetzt, innerhalb derer das Mitglied die für die Zusendung des Preises erforderlichen Informationen noch nachträglich mitteilen kann.   

Bleibt diese Nachricht unbeantwortet oder werden die angeforderten Informationen nicht rechtzeitig gesendet, verliert das betreffende Mitglied alle Rechte an seinem Preis.  

Es gibt maximal einen Preis pro Nationallotterie-Club-Mitglied.  

Es wird davon ausgegangen, dass jeder, der Mitglied des Nationallotterie-Clubs wird, die spezifischen Eigenschaften und Beschränkungen des Internets kennt und akzeptiert, insbesondere in Bezug auf die technische Leistung und das Risiko einer Unterbrechung der Internetverbindung, und ganz allgemein die Risiken, die mit jeder Internetverbindung und jeder Datenübertragung über das Internet bezüglich des fehlenden Schutzes bestimmter Daten gegen möglichen Diebstahl und der möglichen Risiken einer Kontamination durch Viren im Netz verbunden sind.

Weder die Nationallotterie selbst noch ihre Mitarbeiter oder Dritte, die sie in Anspruch nimmt, können für das, was hierunter aufgeführt ist, haftbar gemacht werden: 

  • mangelhafte Datenübertragung über das Internet; 
  • die schlechte Funktion entweder des Internets selbst oder der verwendeten Software oder des Mobilfunknetzes; 
  • jede Unzulänglichkeit im technischen Bereich und in der Hard- und Software; 
  • Schäden jeglicher Art, die sich aus der Organisation des Nationallotterie-Clubs ergeben könnten, einschließlich der tatsächlichen Teilnahme am Club, der Ermittlung der Gewinner und der Zuteilung der Preise.    

Die Nationallotterie kann nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch eine Unterbrechung der Internetverbindung oder durch eine Störung entstehen verantwortlich gemacht werden. Jedes Mitglied dieses Vorteilsprogramms ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner persönlichen Daten und zum Schutz der auf seinem Computer installierten Softwareprogramme vor jeglicher Art von Schäden zu treffen. Sowohl die Anmeldung auf der Website der Nationallotterie als auch die tatsächliche Teilnahme am Nationallotterie-Club liegen in der vollen und vollständigen Verantwortung der Mitglieder selbst. 

Ebensowenig kann die Nationallotterie haftbar gemacht werden, wenn der betreffende Nationallotterie-Club und/oder das betreffende Vorteilsprogramm aufgrund höherer Gewalt oder eines Umstands, der sich der Kontrolle der Nationallotterie entzieht, geändert, gekürzt oder annulliert wird. 

C. Allgemeine Online-Geschäftsbedingungen für Lotteriespiele auf www.nationallotterie.be - Regeln für das Spielangebot

Art. 1. Einleitung

Die Nutzung des interaktiven Spielsystems der Nationallotterie und der Kauf von Lotteriespielen online und aus der Distanz auf der Website der Nationallotterie setzen die Kenntnis und Akzeptanz dieser Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen  oder der geltenden Regeln für das Spielangebot voraus.  

Die Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen gelten in Ergänzung zu den geltenden, durch Königlichen Erlass festgelegten Verordnungen (Königlicher Erlass vom 24. November 2009 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Teilnahme an den von der Nationallotterie organisierten öffentlichen Lotteriespielen und Wettbewerben unter Verwendung von Mitteln der Informationsgesellschaft; Königlicher Erlass vom 10. Juli 2012 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Teilnahme an den von der Nationallotterie organisierten öffentlichen Instant-Lotterien unter Verwendung von Mitteln der Informationsgesellschaft). Sie können diese Dokumente hier finden.

Verhaltenskodizes, denen die Nationallotterie unterworfen ist: 

Die Nationallotterie ist Mitglied von BeCommerce und verpflichtet sich, den BeCommerce-Verhaltenskodex (FR) einzuhalten. 

Die Nationallotterie unterliegt auch anderen Verhaltenskodizes oder der Selbstregulierung: mehr Infos

Art. 2. Spielangebot

§ 1. Der Spieler ist berechtigt, das Spielangebot gemäß den Verordnungsbestimmungen, den aktuellen Allgemeinen Bedingungen und den weiteren vom Vorstand der Nationallotterie festgelegten Durchführungs- und Teilnahmebedingungen zu nutzen (siehe Spielregeln für Lotteriespiele auf der Website). Der Zugang zum und die Nutzung des Spielangebots ist nur handlungsfähigen Erwachsenen mit Wohnsitz auf belgischem Staatsgebiet gestattet, wann sie das Spielangebot nutzen.   

§ 2. Im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuches werden dem Spieler die folgenden Daten in eindeutiger, klarer und verständlicher Weise mit allen Mitteln mitgeteilt, die an das verwendete Fernkommunikationsmittel angepasst sind: 

 Verkäufer/Dienstleister:  

  • Nationallotterie 
  • Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts 
  • Belliardstraat 25-33 
  • 1040 ETTERBEEK (BRÜSSEL) 
  • Belgien 
  • UST. BE 0223967357 
  • RJP BRÜSSEL 
  • Telefonnummer : 02/238.45.11  

Die wichtigsten Merkmale, einschließlich Preisen, Lieferkosten, Zahlungsweise, der Produkte oder Dienstleistungen können auf der Website eingesehen werden.  

Ein Recht auf Kaufverzicht besteht nicht:   

Der Verbraucher hat nicht das Recht, auf einen Kauf zu verzichten.  

Sofern auf der Website nicht anders angegeben, werden grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung der Fernkommunikationstechnik erhoben. Die Gültigkeitsdauer des Spielangebots bzw. des Gewinns wird, wenn möglich, kommuniziert. Bei langfristigen oder periodischen Leistungen wird die Mindestvertragsdauer mitgeteilt.    

§ 3. Das Spielangebot kann nicht als „Finanzdienstleistung“ im Sinne der Artikel VI.54ff. des Wirtschaftsgesetzbuches angesehen werden.  

§ 4. Der Spieler kann bei der Nationallotterie unter der obengenannten Adresse und über das auf der Website verfügbare Formular eine Beschwerde über die (Qualität der) Dienstleistung einreichen.  

§ 5. Die von der Nationallotterie ausgeführten Handlungen fallen nicht in den Geltungsbereich des Buches VII des Wirtschaftsgesetzbuches, das sich auf Zahlungsdienste bezieht. 

Art. 3. Verarbeitung der persönlichen Daten des Spielers

Die Nationallotterie handelt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung über die Verarbeitung und den Schutz von personenbezogenen Daten. Weitere Informationen hierzu, einschließlich Ihrer Rechte als Spieler, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.  

Der Spieler erklärt, dass alle von ihm im Rahmen des Registrierungsverfahrens angegebenen persönlichen Daten korrekt sind. Der Spielerkandidat erklärt, dass er keine Identitätsangaben erfunden, geliehen, missbraucht oder gefälscht hat, um als Spieler registriert werden zu können. Nach der Registrierung muss der Spieler die Nationallotterie unverzüglich über jede Änderung seiner persönlichen Daten informieren.  

Diese personenbezogenen Daten können jederzeit von der Nationallotterie oder einer dritten Partei, die in ihrem Namen handelt, überprüft werden. Die Prüfung kann im Nationalen Register anhand der mitgeteilten Nationalen Register-Identifikationsnummer, mit dem elektronischen Personalausweis (z. B. mittels eines elektronischen Kartenlesegeräts) oder/und jeder anderen verfügbaren Datenquelle erfolgen. 

Jeder mutmaßliche Versuch eines Identitätsbetrugs kann zur Verweigerung der Eröffnung eines Spielkontos oder zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Spielkontos führen, wobei eine Anzeige bei den zuständigen Behörden gegebenenfalls eingereicht wird. 

Art. 4. Daten auf der Website über das Spielangebot  

§ 1. Die Nationallotterie verwaltet die Rechte an den Daten. Alle Daten gehören der Nationallotterie, es sei denn, sie bestreitet ausdrücklich die Rechte an ihnen. Die Nationallotterie kann die Daten jederzeit einseitig ändern oder entfernen (lassen). Eine solche Handlung stellt keinen Fehler dar. Ein solches Vorgehen stellt keinen Präzedenzfall dar. Die Nationallotterie kann fallweise entscheiden, die Daten zu ändern, zu löschen oder zu verwenden.  

§ 2. Der Nutzer hat ausschließlich eine strikte Lizenz zur Nutzung der Daten im Rahmen der normalen Nutzung des Spielangebots. Es ist verboten, die Daten für andere Zwecke zu verwenden. Der Nutzer darf also die Daten keinesfalls ohne die Zustimmung der Nationallotterie und gegebenenfalls des ursprünglichen Inhabers der geistigen Eigentumsrechte kopieren, verbreiten, anpassen, verändern, übersetzen usw. Besucher dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nationallotterie keinen Hyperlink auf die Website der Nationallotterie setzen oder einen Deeplink (d. h. eine Integrierung der Website in eine andere Website) vornehmen.    

§ 3. Die Allgemeinen Bedingungen und Verordnungsbestimmungen haben Vorrang vor den Daten. Die Nationallotterie ist nicht durch Daten gebunden, die nicht mit den Allgemeinen Bedingungen und/oder den Verordnungsbestimmungen übereinstimmen. Die von der Nationallotterie auf der Website verwendete Sprache und Wortwahl müssen nicht mit den in den Allgemeinen Bedingungen oder den Verordnungsbestimmungen verwendeten identisch sein. Die Nationallotterie stellt jedoch sicher, dass die verwendete Sprache und die Wortwahl den Nutzer im Falle einer Abweichung nicht in die Irre führen.  

§ 4. Wenn der Nutzer vermutet, dass die Daten ein Missverständnis enthalten, teilt er dies der Nationallotterie mit, die die Meldung gründlich untersuchen wird.  

§ 5. Der Nutzer hält die Nationallotterie schadlos und entschädigt sie für jede Verletzung ihrer Rechte oder der Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, verwandte Rechte, Datenbankrechte, Patentrechte, Rechte am eigenen Bild usw.) durch den Nutzer.

Art. 5. Verwendung des Spielwerts 

§ 1. Der Spielwert ist kein „elektronisches Geld“ im Sinne von Artikel I.9. 26° des Wirtschaftsgesetzbuches. Der Spieler darf den Spielwert nur auf die Spielangebote der Nationallotterie setzen. Der Spielwert ist daher nicht für den Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen von anderen Anbietern als der Nationallotterie bestimmt und kann/darf nicht dafür verwendet werden.  

§ 2. Der Spieler kann das Spielangebot nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Spielwert ausreichend und verfügbar ist und kein Spiellimit erreicht wurde. Der Spielwert steht zur Verfügung, sofern der Spielwert nicht gesperrt ist (z.B. durch einen Auftrag zur Überweisung des Gewinnsaldos aufgrund einer laufenden Teilnahme, ...).  

§ 3. Die Nationallotterie ist nicht dafür verantwortlich, wenn ein Spielauftrag nicht angenommen wird, wenn der verfügbare Spielwert nicht ausreicht oder im Laufe eines fortlaufenden Spielauftrags unzureichend geworden ist, oder wenn zum Zeitpunkt des Spielauftrags oder zum Zeitpunkt der Überprüfung eines fortlaufenden Spielauftrags ein Spiellimit erreicht wurde. Es gibt ein Kontrollesystem, das automatisch überprüft, ob der Spielwert für eine Spielteilnahme ausreicht und ob kein Spiellimit erreicht wurde.   

§ 4. Der Spieler kann den eingezahlten Saldo nicht auf sein Bankkonto zurücküberweisen lassen, außer in den Fällen, die in Artikel 7 der heutigen Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen vorgesehen sind. Das Aufladen oder Bereitstellen von Spielwert ist kein „Fernabsatz“ im Sinne des Gesetzes über Marktpraktiken und Verbraucherschutz.  

§ 5. Der Spieler kann allerdings den Gewinnsaldo auf sein Bankkonto überweisen lassen. Gewinne ab fünfundzwanzigtausend Euro (25.000 €) werden auf das Bankkonto des Spielers überwiesen, nachdem sich der Spieler am Sitz der Nationallotterie gemeldet hat, es sei denn, der Spieler weist rechtzeitig nach, dass es ihm  aufgrund höherer Gewalt während des Zeitraums, in dem das Los zahlbar ist, unmöglich ist zum Sitz der Nationallotterie zu gehen.   

§ 6. Der durch den Königlichen Erlass vom 24. November 2009 in Artikel 10, §1, 5°, Buchstaben b) und c) festgelegte Grenzwert wird täglich, am Ende des Tages um Mitternacht, überprüft.  

§ 7. Wann immer der Spieler das Spielangebot nutzt, wird zunächst der eingezahlte Einsatzsaldo im erforderlichen Umfang reduziert. Erst wenn der eingezahlte Einsatzsaldo null ist, wird der Gewinnsaldo reduziert. 

§ 8. Sofern auf der Website nicht anders angegeben, kann ein Spieler grundsätzlich an einem Spiel aus dem Spielangebot bis zu den gleichen täglichen und stündlichen Grenzen für die Spielteilnahmen wie in den physischen Verkaufsstellen der Nationallotterie teilnehmen, sofern der Zugang zur Website möglich ist.  

§ 9. Jeder mutmaßliche Geldwäscheversuch über die Website kann dazu führen, dass die Eröffnung eines Spielkontos verweigert wird, oder es kann zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Spielkontos und, je nach Fall, zu einer Anzeige bei den zuständigen Behörden führen.  

§ 10. Etwaige Boni sind nicht in Geld auszahlbar oder eintauschbar. Wenn mehrere Boni möglich sind, können sie nicht kombiniert werden, es sei denn, die Nationallotterie gibt ausdrücklich etwas anderes an und erlaubt es.   

Art.6. Beweisführung

§ 1. Die vom Spieler durchgeführten Transaktionen werden auf einem Datenträger der Nationallotterie registriert. Diese Registrierungen gelten im Streitfall als Beweismittel. Die Beweise sind unwiderlegbar. Insbesondere betrifft es Transaktionen im Zusammenhang mit:  

  • Erwerbung van Spielteilnahmen, 
  • Transaktionen in Bezug auf verfügbaren Guthaben, Einsätzen,
  • die von den verfügbaren Guthaben einbehalten werden, 
  • Losen/Gewinnen, die durch die Spiele erzielt wurden, 
  • der Bezahlung der Lose/Gewinne, und 
  • Änderungen an den persönlichen Daten des Nutzers.   

§ 2. Im Fall einer Klage gegen die Nationallotterie haben Informationen, die nicht auf dem vorgenannten Datenträger erscheinen, keinen Beweiswert gegenüber den genannten registrierten Daten (z. B. Bestätigungsnachrichten, E-Mails, Wiedergaben von Bildern des Bildschirms oder Bildschirmfotos usw.).   

§ 3. Jedes E-Game (virtuelles Ticket oder Spiel) hat eine eindeutige Transaktionsnummer, die auf dem E-Game angegeben ist und ein gespieltes E-Game identifiziert, sobald der Spieler dessen Kauf bestätigt hat. Diese Transaktionsnummer wird in dem von der Nationallotterie verwalteten Computersystem registriert. Ob ein bestimmtes Los aus dem Lotterieplan einer bestimmten Transaktionsnummer zugeordnet ist oder nicht, wird von einem Zufallsgenerator zum Zeitpunkt der Kaufbestätigung durch den Spieler ermittelt, wobei also eine Transaktionsnummer erzeugt wird. Ein bestimmtes Los kann nur dann einem E-Game zugeordnet werden, wenn die Transaktionsnummer dieses E-Games als solche in dem von der Nationallotterie verwalteten Informationssystem registriert ist. Wie eine Transaktionsnummer eines E-Games in dem obengenannten IT-System registriert ist (Gewinn oder Verlust und ob ein bestimmter Lotteriebetrag gemäß Lotterieplan vergeben wird oder nicht), kann der Spieler nach Abschluss des E-Games in der Spielübersicht seines Spielkontos sehen. Der Spielmechanismus (Szenario) des E-Games ist nur eine virtuelle Darstellung, die der Zuordnung oder Nicht-Zuordnung eines bestimmten Loses zu einer Transaktionsnummer entspricht, wie sie im Computersystem registriert ist. Die Nationallotterie ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese virtuelle Darstellung mit den Daten im Computersystem übereinstimmt. Entscheidend für die Zuteilung eines Loses sind jedoch die Daten, die mit einer Transaktionsnummer verbunden sind, wie sie in dem von der Nationallotterie verwalteten Computersystem registriert sind.  

§ 4. Der „Eid“ und die „Zeugenaussage“ haben keinen Beweiswert in Bezug auf die vom Spieler geltend gemachten Transaktionen, wenn sich der Spieler auf diese Beweismittel beruft.  

§ 5. Jeder mutmaßliche Versuch, die Dateien des Datenträgers in unzulässiger Weise zu verändern, zu beschädigen, zu missbrauchen oder zu zerstören bzw. dies zu veranlassen, kann zur Verweigerung der Eröffnung eines Spielkontos oder zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Spielkontos und ggf. zu einer Anzeige bei den zuständigen Behörden führen.  

Art. 7. Schließung des Spielkontos

§ 1. Der zum Zeitpunkt der Schließung des Spielkontos verfügbare Saldo wird auf das Bankkonto des Spielers zurücküberwiesen. Zu diesem Zweck ist der Spieler immer verpflichtet, eine aktive persönliche Bankkontonummer anzugeben. Tut der Spieler dies nicht, verfällt sein Anspruch auf den verfügbaren Saldo.   

§ 2. Wenn der Spieler nach Angaben der Nationallotterie tot ist, wird das Spielkonto automatisch geschlossen.  

§ 3. Die Nationallotterie kann auch einseitig und fallweise entscheiden, das Spielkonto eines Spielers zu sperren und/oder zu schließen. In jedem Fall wird das Spielkonto gesperrt oder/und geschlossen, wenn der Spieler ein schwerwiegendes oder/und unangemessenes Verhalten begeht. Eine solche Entscheidung erfolgt stets unter Vorbehalt aller Rechte und ohne nachteilige Anerkennung durch die Nationallotterie. Eine Entscheidung stellt keinen Präzedenzfall oder Fehler dar. Die Nationallotterie kann gegebenenfalls, wenn und solange sie es für notwendig erachtet, ein Zurückbehaltungsrecht auf den gesamten Spielwert, einschließlich des verfügbaren Saldos, ausüben. 

Art. 9. Verantwortung der Nationallotterie  

§ 1. Die Nationallotterie ist nicht verantwortlich für Verluste, entgangenen Gewinn oder entgangene Gelegenheiten, die dem Nutzer entstehen, außer im Falle von Betrug und/oder wiederholtem schwerem Fehlverhalten der Nationallotterie. Wenn in den vorgenannten Fällen Schadenersatz fällig würde, kann dieser den Gesamtbetrag der Einsätze des Spielers in den letzten drei (3) Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der (ersten) Forderung (im Falle einer Serie von identischen Schäden), nicht überschreiten.  

§ 2. Die Nationallotterie ist nicht verantwortlich für die Folgen der Verwendung oder des Verlusts von persönlichen oder vertraulichen Informationen durch den Spieler, die den Zugang zu seinem Spielkonto ermöglichen. In Übereinstimmung mit den Verordnungsbestimmungen bietet die Nationallotterie ein Verfahren an, um einem Spieler, der sein Passwort verloren hat, ein neues Passwort zu geben.  

Die Nationallotterie haftet nicht für das ausbleibende oder mangelhafte Funktionieren der auf ihrer Website angebotenen Funktionen oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Website, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, grober Unterlassung oder Betrug.   

Die Nationallotterie haftet auch nicht für den unrechtmäßigen Zugriff auf das Spielkonto und die Folgen/Verluste, die der Spieler dadurch erleidet, es sei denn, es kann ihr vorgeworfen werden, keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen getroffen zu haben.

Art. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

§ 1. Mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen erkennt der Nutzer unwiderruflich an, diese gelesen zu haben und ihre Gültigkeit zu akzeptieren. Änderungen dieser Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen, die sich auf die Rechte und Pflichten des Spielers beziehen, werden dem Spieler stets zur Information und Annahme angeboten.  

§ 2. Die Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.  

§ 3. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Spielangebot, den Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen und/oder der Website ist ausschließlich der Richter des Gerichtsbezirks am Hauptsitz der Nationallotterie zuständig.  

§ 4. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen für nichtig oder unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Für jede als nichtig oder außer Kraft erklärte Bestimmung wird der tatsächliche Wille der Parteien gemäß dem belgischen Zivilrecht ermittelt. 

Art. 11. Reklamationsabwicklung bezüglich des Spielangebots und des Online-Verkaufs

Die Nationallotterie bevorzugt eine gütliche Beilegung von Reklamationen. Falls erforderlich, kann der Nutzer seine Reklamation der Nationallotterie mitteilen. Der Nutzer wird dann innerhalb von fünf Arbeitstagen über die Frist informiert, innerhalb welcher er einen Vorschlag der Nationallotterie zur Beilegung der Streitigkeit erhalten wird.  

Der Nutzer kann eine Reklamation auch über das auf der Website www.becommerce.be verfügbare Verfahren einreichen.   

Wenn keine Einigung mit der Nationallotterie erzielt wird, kann der Nutzer über dieses System eine Schlichtung bei BeCommerce beantragen.  

Darüber hinaus kann der Nutzer im Falle von Reklamationen das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Die OS-Plattform soll Verbrauchern und Unternehmen helfen, ihre gegenseitigen Streitigkeiten schnell und effizient (online) beizulegen. Die Behörde fungiert als Schiedsrichter, um so eine Lösung zu finden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie über den folgenden Link https://ec.europa.eu/odr/ sowie beim Verbraucher-Ombudsdienst in Belgien https://www.consumentenombudsdienst.be/de

Art. 12. Streitigkeiten über das Spielangebot und den Online-Verkauf

§ 1. Alle Streitigkeiten können dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.  

§ 2. Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und der Nationallotterie in Bezug auf die rechtlichen Aspekte des elektronischen Handels und/oder die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex von BeCommerce können sowohl vom Nutzer als auch von der Nationallotterie gemäß den nachstehenden Bestimmungen vor BeCommerce gebracht werden.  

§ 3. Ein Streitfall wird nur dann von der Streitsachenkommission behandelt, wenn der Nutzer seine Reklamation zunächst innerhalb einer angemessenen Frist bei der Nationallotterie vorgebracht hat.  

§ 4. Die Nationallotterie ist an die Entscheidung des Nutzers, eine Streitigkeit an BeCommerce zu übermitteln, gebunden.  

§ 5. Wenn die Nationallotterie um eine Schlichtung bittet, muss der Nutzer innerhalb von fünf Wochen nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Nationallotterie schriftlich erklären, ob er dies ebenfalls wünscht oder ob er möchte, dass die Streitigkeit vor dem zuständigen Gericht verhandelt wird. Wenn die Nationallotterie die Wahl des Nutzers nicht innerhalb der Frist von fünf Wochen erfährt, ist die Nationallotterie berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.  

§ 6. BeCommerce trifft seine Entscheidung unter den Bedingungen, die in seiner Geschäftsordnung festgelegt sind. Die Entscheidungen der Streitsachenkommission werden durch ein verbindliches Gutachten getroffen. 

Art. 13. Diverse Bestimmungen

§ 1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die auf der Website verfügbaren Sprachen frei zu wählen.  

§ 2. Der Spieler kann die Nationallotterie um ein „Zertifikat“ bitten, das seinen Gewinn belegt.  

§ 3. Die Nationallotterie entscheidet autonom, wann das Spielangebot verfügbar ist und wann nicht (z.B. Software-Updates, Reparaturen, ...).  

§ 4. Der Nutzer trägt selbst die (Telekommunikations-)Kosten für den Fernhandel mit der Nationallotterie (z. B. Vertrieb, Internet, Telefonie, SMS und alle anderen Kommunikationsmittel). Der Nutzer trägt selbst die Kosten der Verwaltung seiner Bankkonten.   

§ 5. Spielteilnahmen über die Website, auch in Test- oder Pilotphasen, sind für den Spieler nicht unverbindlich. Der Spieler ist (selbst) an alle seine Spielteilnahmen gebunden (es sei denn, auf der Website ist ausdrücklich und eindeutig etwas anderes angegeben).